Werde Teil der Elbhangfest-Idee

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Du bist Künstler/Musiker, Händler, Gastronom oder Winzer? Du bist Anwohner? Du bist Helfer oder willst es werden? Dann findest Du hier alle Informationen, um Dich zu registrieren und zu bewerben. 

Anwohner

Alle Anwohner sind herzlich zum Mitgestalten des Festes eingeladen. Gastgeber zu sein ist spannend und bereichert durch viele interessante Begegnungen mit Nachbarn, Dresdnern und Gästen unserer Stadt.

Informationen: Vier Punkte sind zu beachten

1 – Anmeldung Deiner Aktivität: Bitte teile dem Elbhangfest-Verein mit, was Du planst – benutze bitte hierzu die Anmeldung.

2. – Verkaufst Du Speisen oder Getränke? Bei Verkauf beantrage bitte ein vorübergehendes Gaststättengewerbe – dies kannst Du bei Deiner Anmeldung gleich mit erledigen.

3. – Deine Aktivität im Elbhangfest-Programm: Kulturbeiträge können in den Elbhangfest-Programmflyer und die Website aufgenommen werden

4. GEMA-Anmeldung: Anmeldung bei der GEMA (wenn nötig) durch jeden selbst direkt auf der GEMA-Website

Informationsblatt

Auf diesem Informationsblatt haben wir alle relevanten Informationen für Dich zusammengefasst

Deine Anmeldung als Anwohner

Bitte registriere Dich im Portal oder logge Dich ein. Anschließend melde bitte Deine Aktivität unter Anwohner an. Ein Anmeldung eines vorübergehenden Gaststättengewerbes kannst Du gleich mit vornehmen.

Künstler/Musiker

Wir möchten den Dresdner Elbhang mit Deinen kulturellen und künstlerischen Darbietungen gestalten und zum Leben erwecken. Belebe mit uns eine der Bühnen zwischen Loschwitz und Pillnitz und werde Teil des Elbhang­festes!

Informationen

Bitte melde Dich an, wir versuchen, einen Auftrittsort zu vermitteln, wo ein honorierter Auftritt oder ein Auftritt »in den Hut« möglich ist, wie beispielsweise in den Zeiten der »Offenen Bühne«.

Für spontane Auftritte entlang der Pillnitzer Landstraße gilt die Sondernutzungssatzung der Stadt Dresden:

  • Künstlerische Darbietungen ohne akustische Umrahmung bis 5 Personen sind erlaubnisfrei.
  • Straßenmusik und akustisch wahrnehmbare Straßenkunst bedarf der Sondernutzungserlaubnis (§ 3 Pkt. 20 der Sondernutzungssatzung). Voraussetzung für deren Erteilung ist eine Bestätigung des Auftritts durch den Verein.

Deine Anmeldung als Künstler/Musiker

Bitte registriere Dich im Portal oder logge Dich ein. Anschließend melde bitte Deine Veranstaltung unter Künstler/Musiker an.

Händler, Gastronomen, Winzer

Du kannst dich um die Standplätze auf unseren Märkten zwischen Loschwitz und Pillnitz zum Elbhangfest bewerben. Hier erfährst Du alles Wichtige und findest neben der Anmeldung auch alle Fristen und Merkblätter.

Informationen und Merkblätter

Dokumente werden laufend aktualisiert und ergänzt.

Deine Bewerbung als Händler, Gastronom oder Winzer

Bitte registriere Dich im Portal oder logge Dich ein. Anschließend bewirb’ Dich bitte bei Händler.

Helfer

Du möchtest als Helfer beim Fest mitarbeiten? Super, wir freuen uns auf Dich! Bitte melde Dich bei uns, wir teilen Dir mit, ob, wie und wo Du eingesetzt werden kannst.

Deine Anmeldung als Helfer

Bitte registriere Dich im Portal oder logge Dich ein. Anschließend melde Dich bitte unter Helfer an.

Anwohner

Alle Anwohner sind herzlich zum Mitgestalten des Festes eingeladen. Gastgeber zu sein ist spannend und bereichert durch viele interessante Begegnungen mit Nachbarn, Dresdnern und Gästen unserer Stadt. Vier Punkte sind zu beachten:

  1. Bitte Mitteilung Ihrer Aktivität an den Elbhangfest-Verein
  2. Bei Verkauf Antrag auf vorübergehendes Gaststättengewerbe
  3. Kulturbeiträge können ins EHF-Programm aufgenommen werden
  4. Anmeldung bei der GEMA (wenn nötig) durch jeden selbst

Download Informationsblatt:

Helfer

Du möchtest als Helfer beim Fest mitarbeiten? Bitte anmelden, wir teilen Dir mit, ob Du eingesetzt werden kannst.

Künstler

Du möchtest beim Fest künstlerisch mitwirken? Bitte melde Dich an, wir versuchen, einen Auftrittsort zu vermitteln, wo ein honorierter Auftritt oder ein Auftritt »in den Hut« möglich ist, wie z. B. in den Zeiten der »Offenen Bühne«.

Für spontane Auftritte entlang der Pillnitzer Landstraße gilt die Sondernutzungssatzung der Stadt Dresden:

  • Künstlerische Darbietungen ohne akustische Umrahmung bis 5 Personen sind erlaubnisfrei.
  • Straßenmusik und akustisch wahrnehmbare Straßenkunst bedarf der Sondernutzungserlaubnis (§ 3 Pkt. 20 der Sondernutzungssatzung). Voraussetzung für deren Erteilung ist eine Bestätigung des Auftritts durch den Verein.